AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Reitkunst Kathi Prantl

Jänner 2021


Jedes harmonische Miteinander verlangt nach Regeln, so auch der Betrieb einer mobilen Reitschule. Damit sich Mensch und Tier gleichermaßen wohlfühlen, bitte ich Sie, folgenden Regeln zu beachten, um die Freude an der Reitkunst zu erhalten.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Mag. med. vet. Katharina Prantl (nachstehend Lehrwartin genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, die Durchführung von Reitkursen und Seminaren, sowie über den Beritt von Pferden.

Durchführung des Reitunterrichts

Der Reitunterricht findet auf dem Pferd des Kunden, sowie auf der von ihm benannten Reitanlage statt, oder auf einem Schulpferd in Breitensee. Die Reiteinheit beginnt mit der Anwesenheit der Lehrwartin.

Die Lehrwartin hat beim Reitunterricht die Weisungsbefugnis. Das Reiten wird bei Zuwiderhandeln untersagt.

Die Lehrwartin entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die Einstufung des Kunden sowie über die Inhalte der Lehreinheit.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Pferd zu Beginn der Reitstunde geputzt und in artgerechter Weise gezäumt und gesattelt, oder nach Absprache für Longe oder Arbeit an der Hand ausgerüstet ist.

Ausrüstung

Jede*r Reiter*in, der*die an den Reitstunden teilnimmt, hat einen Reithelm zu tragen. Der Reiter muss entsprechende Reitkleidung tragen, Richtlinie laut ÖTO. Der Helm muss den Bestimmungen der ÖTO entsprechen und so auf dem Kopf sitzen, dass dieser nicht rutschen kann. Das Tragen der Sicherheitsweste wird empfohlen.

Eine Reitlehrerversicherung ist vorhanden. Eine Haftung wird nur im Rahmen dieser Versicherung übernommen. Auf Wunsch werden die Bedingungen ausgefolgt. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen. Werden Dritte in irgendeiner Weise geschädigt, tritt die eigene Haftpflichtversicherung in Kraft. Eltern haften für Ihre Kinder.

Entgelt

Das Entgelt ist vor jeder Lehreinheit in bar zur Zahlung fällig. Bei Berittverträgen ist das Entgelt für den kompletten Monat im Voraus zu bezahlen.

·         Der Preis bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

·         Eine Lehreinheit dauert 60 Minuten

·         Die Lehreinheit kann aus Reitunterricht und/oder Theorie bestehen

·         Die Lehreinheit wird zum vorab vereinbarten Termin erteilt.

Die Lehrwartin ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse sämtlicher Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde die Lehrwartin unverzüglich telefonisch oder per Email informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Erfolgt diese Information nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Lehrwartin vor, das volle Entgelt zu berechnen, es sei denn, es wird vom Kunden für gleichwertigen Ersatz gesorgt.

Sagt die Lehrwartin eine Lehreinheit ab, besteht ein Anspruch auf Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern zwischen den Parteien kein Alternativtermin vereinbart wird.

Haftung

Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Lehrwartin weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Lehrwartin beruht. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgangs entstehen, bezahlt der Verursacher.

Reiten benötigt eine passende Ausrüstung und eine gewisse Kondition. Pferde sind Fluchttiere, welche oft unerwartet auf etwas (z.B. ein wegfliegender Vogel oder eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm, usw.) reagieren. Auch ich als Lehrwartin kann manchmal nicht verhindern, dass das Pferd einen Satz macht, oder plötzlich schneller läuft, als es eigentlich soll. Sollte ein Reiter jedoch vom Pferd fallen, heißt das nicht, dass es zu einer Verletzung kommen muss, aber es kann zu einer Verletzung kommen. Personen die den Reitsport ausüben, reiten auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder!

Reitkurse

Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Tragen eines Reithelmes Pflicht. Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Anmeldung ist gültig mit der gleichzeitigen Zahlung des Kursbeitrages auf das angegebene Konto und dem ausgefüllten Anmeldeformular.

Bei Rücktritt später als 4 Wochen vor Kursbeginn wird die Gebühr nur zurückerstattet, wenn der Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden kann (laut Warteliste).

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Schadensfalle jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem*r Ausbilder*in, dem*r Organisator*in, der Ausrüstung oder dem*r Stallbetreiber*in ausgeschlossen sind. Veranstalter und Kursleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern diese nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen.

Der*die Teilnehmer*in muss den Pferdepass mit gültigem Impfschutz mitführen und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Für das Pferd muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

Der Veranstalter kann den Kursort verlegen, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

Allgemeine Bestimmungen

Fotos und Videoaufzeichnungen von anwesenden Personen (im Rahmen des Kurses) dürfen nur nach Zustimmung des Teilnehmers und des Veranstalters erstellt und/oder veröffentlicht werden!

Anlage

Auf der gesamten Anlage in Breitensee gilt Ruhe und Ordnung. Absolutes Rauchverbot im gesamten Stallgebäude. Im Außenbereich ist das Rauchen erlaubt, jedoch mit Vorsicht. Zigarettenstummel sind ordentlich zu entsorgen. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Heuböden oder sonstiger Nebenräume nicht gestattet.

Pferde sind Fluchttiere. Daher ist jegliche Art von Lärm zu vermeiden, um die Pferde nicht zu erschrecken. Das Herumlaufen oder Schreien, auch in unmittelbarer Nähe der Trainingsbereiche, ist untersagt.

Koppel

Das Betreten der Pferdekoppel ist nur unter Aufsicht erlaubt. Alle Koppeln sind mit einem elektronischen Zaun gesichert.

Pferde füttern

Das Füttern der Pferde ist strengstens verboten. Wenn Sie eine Belohnung für die Schulpferde mitbringen wollen, dann nur nach Absprache und mit ausdrücklicher Erlaubnis.

Hunde

Das Füttern der hauseigenen Hunde ist ausdrücklich untersagt. Eltern sind verpflichtet dies auch ihren Kindern mitzuteilen. Hausfremde Hunde sind willkommen und stets kontrolliert zu führen.


KONTAKT

Mag. Katharina Prantl

Telefon:
+43 (0)699 190 161 69

Email:
kathi.prantl@reitkunst-kp.at


 

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